Für die Teilhabe schwerbehinderter Menschen am Arbeitsleben
Der Integrationsfachdienst (IFD) nach §192ff SGB IX ist ein professionelles Beratungsangebot in allen Fragen der beruflichen Eingliederung und Teilhabe am Arbeitsleben.
Wir beraten und begleiten Menschen mit einer anerkannten Schwerbehinderung, Menschen, die eine Gleichstellung durch die Arbeitsagentur erhalten haben und Menschen, die von Behinderung bedroht sind. Gemeinsam mit den Ratsuchenden entwickeln wir Perspektiven für die individuelle Situation und erarbeiten Lösungswege.
Wir beraten Arbeitgeber vor, während und nach der Einstellung schwerbehinderter Menschen. Der Integrationsfachdienst versteht sich als Partner, sowohl der schwerbehinderten Arbeitnehmer als auch der Arbeitgeber.
Wir unterstützen Sie
- wir unterstützen Sie bei der Hinführung auf den allgemeinen Arbeitsmarkt
- bei der Entwicklung einer beruflichen Perspektive
- bei dem Wunsch nach psychosozialer Begleitung
- bei der Gefährdung des Arbeitsplatzes
- bei Konflikten mit Kollegen/-innen oder Vorgesetzten
- bei Über- oder Unterforderung am Arbeitsplatz
- beim beruflichen Wiedereinstieg nach längerer Erkrankung
Wir unterstützen Arbeitgeber
- bei der Einstellung und Beschäftigung schwerbehinderter Menschen
- durch Informationen über Auswirkungen von Erkrankungen oder Behinderungen am Arbeitsplatz und Beratung zu Verhaltensregeln
- durch Ermittlung von Anforderungs- und Leistungsprofilen unter Berücksichtigung betrieblicher Bedingungen
- bei Leistungsschwankungen
- bei Fehlzeiten und Störungen des Betriebsfriedens
- durch Informationen über Fördermöglichkeiten bei der Einstellung und Beschäftigung schwerbehinderter und gleichgestellter Menschen